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Daten von Internetverbindungen werden ab Januar gespeichert

Dem Branchenverband Bitkom zufolge sollen ab dem 1. Januar alle Internet-Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Das Speichern von Daten ist umstritten. Daten von Telefonverbindungen dürfen bereits seit 2008 gespeichert werden.

Die Gesetzeslage

Die Speicherung von Daten wurde schon 2007 beschlossen. 2009 soll das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil fällen. Man verspricht sich durch das Gesetz eine Abwendung von terroristischen Gefahren. Mit diesem Zusammenhang wird gleichzeitig die Einführung dieses Gesetzes begründet.

Welche Daten werden gespeichert, welche nicht?

Gespeichert werden dürfen zugewiesene IP-Adressen, Anfangs- und Endzeit der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung). Ebenso dürfen E-Mail-Adressen und IP- Adressen von Absender und Empfänger gespeichert werden. Auch die Daten der Internettelefonie werden erfasst.
Nicht gespeichert werden darf hingegen, welche Seiten im Internet besucht wurden und auch nicht die Inhalte von Gesprächen.
Telekommunikationsunternehmen sind zur Speicherung dieser Daten verpflichtet. Sollten die Behörden einen konkreten Verdacht haben, dürfen sie auf diese Daten zugreifen.


Autor: Alfred
Geschrieben am: Montag, den 29. Dezember 2008

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