Bundesgerichtshof entscheidet über DSL-Vertragskündigung
Mittwoch, den 17. November 2010Ein Umzug ist kein zulässiger Grund für eine schnell mögliche Kündigung des DSL-Vertrags. Sollte der neue Wohnort außerhalb des Bereiches liegen, den der DSL-Anbieter mit Anschlüssen versorgen kann, bleibt dennoch der Vertrag bestehen. So wurde es kürzlich vom Bundesgerichtshof entschieden.
